Serielles Sanieren
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Ziel des Förderprogramms ist es, die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen mit damit verbundener Anlagentechnik sowie deren Montage an Wohngebäuden zu unterstützen. Gebäude sollen dadurch qualitativ hochwertig auf einen ambitionierten Energiestandard saniert sowie die Sanierungszeiten verkürzt werden.
Kein Stichtag! Fortlaufende Anträge bis 31.12.2023 möglich.
Der Großteil der Wohngebäude in Baden-Württemberg ist noch nicht oder nur teilweise energetisch saniert. Rund ein Viertel des gesamten Endenergieverbrauchs im Land wird von privaten Haushalten für Raumwärme und Warmwasserbereitung beansprucht. Bestandsgebäude verbrauchen das Drei- bis Fünffache dessen, was technisch heute möglich ist. Die energetische Sanierung findet bisher mit einem hohen Anteil handwerklicher Arbeit auf der Baustelle statt und verursacht dadurch meist mehrmonatige Bauzeiten.
Ziel des Förderprogramms ist es, die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen mit damit verbundener Anlagentechnik sowie deren Montage an Wohngebäuden zu unterstützen. Gebäude sollen dadurch qualitativ hochwertig auf einen ambitionierten Energiestandard saniert sowie die Sanierungszeiten verkürzt werden. Damit soll ein wichtiger Beitrag dazu geleistet werden, die Sanierungsquote deutlich von heute etwa 1 Prozent auf über 2 Prozent anzuheben, um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die serielle Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Dabei wird die Herstellung und der Einbau der Bauteile Außenwand, Dach, Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster, Außentüren sowie die Dämmung der Kellerdecke, technische Anlagen, Monitoringsysteme und Lüftungskonzepte gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen, die Wohngebäude seriell sanieren möchten.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der maximalen Zuwendung pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Beihilfeintensität darf 40 % der beihilfefähigen Kosten nicht überschreiten.
Höhe der Zuwendung | KfW Effizienzhaus-standard 55 oder ambitionierter | KfW Effizienzhaus-standard 70 | Einzelmaßnahme Außenwand (KfW Nr. 1.1, 1.6, 4.1, 4.6) |
Einzelmaßnahme Dach (KfW Nr. 2.1-2.4, 3.1, 4.4 |
Projektbeginn | [von der Sanierung betroffene Gebäudenutzfläche] | |||
2019/2020 | 220 Euro je m² | 170 Euro je m² | 50 Euro je m² | 40 Euro je m² |
Ab 2021 | 150 Euro je m² | 100 Euro je m² | 40 Euro je m² | 30 Euro je m² |
Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro (Verbund-) Projekt sollte mindestens 200 000 Euro betragen. Die Zuwendung beträgt höchstens 500 000 Euro pro Projekt.
Information zur Bewerbung
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars (siehe Download-Box) zu richten an:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe – Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
E-Mail: bwp@ptka.kit.edu
Web: www.ptka.kit.edu/bwp.html