Ressourceneffiziente Technologien Baden-Württemberg – ReTech-BW
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Die geförderte Investition muss in Baden-Württemberg liegen. Mit dem Vorhaben darf vor der Zuwendung noch nicht begonnen sein. Die Maßnahmen müssen bis spätestens 30. September 2022 umgesetzt sein. Die Mittelanforderung per Verwendungsnachweis (Sachbericht, Zahlenmäßiger Nachweis, Bericht mit technischem und wirtschaftlichem Sachverstand) muss bis spätestens ein Monat nach Projektabschluss erfolgen, spätestens jedoch bis zum 30. September 2022.
Das Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wird als gemeinsame Maßnahme umgesetzt, organisatorisch unterstützt vom Projektträger Karlsruhe (PTKA) und fachlich begleitet durch die Umwelttechnik BW GmbH. Im Rahmen der Einreichung der Anträge ist eine obligatorische, für jedes Unternehmen kostenfreie eintägige Initialberatung im Unternehmen vorgesehen. Es wird empfohlen, die Initialberatung bereits vor Einreichung des Antrags in Anspruch zu nehmen. Die Vermittlung der Initialberatung sowie die fachliche Unterstützung zur Antragstellung erfolgt über die Umwelttechnik BW GmbH.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Gesamtinvestitionen, jedoch maximal EUR 80.000,-.
Die Vermittlung der Initialberatung sowie die fachliche Unterstützung zur Antragstellung erfolgt über:
Umwelttechnik BW GmbH
Landesagentur für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz Baden-Württemberg
Dr. oec. Volker Diffenhard
Leiter Team Ressourceneffizienz | Prokurist
Friedrichstraße 45
70174 Stuttgart
0711 252841-29
0711 252841-49
volker.diffenhard@umwelttechnik-bw.de
Die administrative Bearbeitung erfolgt über:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Frau Michaela Berggötz-Karich
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
0721 608-25191
0721 608-992003
bwp@ptka.kit.edu