Kommunale Bioökonomie – Bioökonomiestrategien für urbane Räume
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Über die Hälfte der Bevölkerung Baden-Württembergs lebt aktuell in den großen urbanen Ballungsräumen des Landes. Entsprechend fallen hier auch die meisten Reststoffe und Abfälle nach dem Konsum von Produkten an. Um daraus in Zukunft wertvolle Rohstoffe mithilfe der zirkulären nachhaltigen Bioökonomie zu gewinnen, hat das Umweltministerium die vorliegende Ausschreibung gestartet. Damit unterstützt das Land in den nächsten zwei Jahren urbane und industrielle Ballungsräume oder große Kommunen (über 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner) in Baden-Württemberg, um für ihre kommunalen Regionen eine urbane Bioökonomiestrategie zu entwickeln und erste konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung ist die Erarbeitung einer kommunalen Bioökonomie-Strategie für einen ausgewiesenen urbanen Ballungsraum sowie die Initiierung der Umsetzung derselbigen.
Die Bioökonomie-Strategie umfasst:
- Darstellung der Ausgangslage
- Identifikation der Potenziale zur Verankerung einer nachhaltigen Bioökonomie
- Definition der Ziele mit Angabe der Planungshorizonte
- Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs zur Erreichung der definierten Ziele
- Ausblick auf die Verstetigung der biologischen Transformation zu einer nachhaltigen Bioökonomie
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 19 Monate und endet spätestens zum 31.07.2024.
Zwölf Monate nach Projektbeginn ist das zu entwickelnde Konzept vorzulegen und vorzustellen. In der verbleibenden Projektlaufzeit wird die Realisierung der 3-5 Sofortmaßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog erwartet.
Wer wird gefördert?
Der vorliegende Aufruf richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften sowie Regionalverbände, Zweckverbände und Unternehmen mit kommunaler Beteiligung in Baden-Württemberg, die sich für regionale Entwicklung einsetzen.
Die Strategie soll für einen Ballungsraum bzw. eine Kommune in Baden-Württemberg mit einer Mindestbevölkerung von 200.000 Einwohnerinnen und Einwohnern entwickelt werden.
Auf Grundlage dieses Förderaufrufs werden bis zu vier Projekte gefördert.
Wie wird gefördert?
Für die Finanzierung der geförderten Vorhaben stehen vorbehaltlich der Haushaltslage insgesamt bis zu 1,1 Mio. Euro zur Verfügung.
Die maximale Laufzeit der Projekte beträgt 19 Monate.
Zuwendungen können auf dem Wege der direkten Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Die Förderquote beträgt bei kommunalen Gebietskörperschaften bis zu 100 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, bei allen anderen Antragsstellenden bis zu 90 %.
Informationen zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Die Antragsformulare können im Downloadbereich abgerufen werden.
Der Vollantrag ist als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die E-Mail-Adresse bwp@ptka.kit.edu mit dem Betreff „Kommunale Bioökonomie“ und zusätzlich im Original in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens 8. Dezember 2022 beim Projektträger Karlsruhe einzureichen:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Weiterführende Links
Internetauftritt des UM-BW zur Bioökonomie
Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg”
FAQs
1. Gemeinkosten bei Unternehmen
Projektbezogene Gemeinkosten auf Personal sind förderfähig. Diese werden vorkalkulatorisch abgeschätzt und sind nachkalkulatorisch in geeigneter Weise nachzuweisen, z. B. per Testat eines Wirtschaftsprüfers.
2. Vergabe von Aufträgen
Abhängig vom Antragsteller ist Folgendes zu beachten:
- Kommunale Gebietskörperschaften:
Bei der Planung und Vergabe von Aufträgen sind die ANBest-K (Nr. 3) zu beachten. - Sonstige Antragsteller:
Grundsätzlich sind Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben. Soweit möglich, sind dazu mindestens drei Angebote einzuholen. Weiterhin ist analog der ANBest-P (Nr. 3) zu verfahren.
Bei der Planung und Vergabe von Aufträgen sind ergänzend die individuell geltenden vergaberechtlichen Vorgaben einzuhalten, welche sich beispielsweise aus internen Vorschriften oder auch der Eigenschaft als (öffentlicher) Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ergeben.
3. Umsetzung barrierefreier Berichte
Abhängig von Umfang und Komplexität des Abschlussberichts bzw. der Anzahl der enthaltenen Tabellen/Grafiken variieren die Kosten zur Umsetzung der Barrierefreiheit. Bei Vorlage eines durchschnittlichen Abschlussberichts (mit ca. 50 Seiten und ca. 5 Seiten mit Grafiken/Tabellen) können vorkalkulatorisch Ausgaben in Höhe bis zu 300 € angesetzt werden.