Klimaschutz und Wertschöpfung durch Wasserstoff KWH2
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien werden beim weiteren Umbau der Energiesysteme und beim Erreichen der Klimaschutzziele eine Schlüsselrolle einnehmen. Die Umsetzung der Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg soll dazu wesentlich beitragen.
Dieser Förderaufruf knüpft daran an: Es werden tragfähige Konzepte über die gesamte Wertschöpfungskette von der Wasserstoff-Erzeugung über die Speicherung und den Transport bis hin zur anwendungsbezogenen Nutzung berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Transformation industrieller Prozesse hin zur Nutzung von grünem Wasserstoff gefördert.
28.10.2022 | Stichtag zweite Verfahrensstufe
Klimaschutz und Wertschöpfung durch Wasserstoff – KWH2
Dies beinhaltet die Förderung der (Weiter-) Entwicklung von noch nicht marktreifen Innovationen und die Unterstützung von Innovationen beim Markteintritt. Zudem sollen Pilotprojekte zur Anwendung und Nutzung von grünem Wasserstoff (jedoch keine reine Substitution von anderem Wasserstoff) in industriellen Anwendungen (z. B. in Produktionsprozessen) gefördert werden, mit dem Ziel, einen verlässlichen Handlungsrahmen für Politik und Industrie bereitzustellen.
Baden-württembergische Unternehmen und Forschungseinrichtungen sollen damit in ihrer Innovationskraft gezielt gestärkt und gefördert sowie darin unterstützt werden, ihre führende technologische Position im internationalen Wettbewerb zu behaupten.
Bitte konzentrieren Sie sich auf einen der folgenden Förderbausteine:
Förderbaustein 1: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO
Was wird gefördert?
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach Art. 25 AGVO (Industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gem. Art. 2 Nr. 85 bzw. 86 AGVO)
Wer wird gefördert?
Im Wesentlichen werden marktrelevante und behilfeberechtigte Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg gefördert. Ebenfalls zuwendungsberechtigt sind, vorzugsweise in Projektverbünden mit Unternehmen: Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Engineering-Dienstleister und Softwarefirmen sowie kommunale Betriebe wie z. B. Verkehrsunternehmen, sofern diese marktrelevant und beihilfeberechtigt sind.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können auf dem Wege der direkten Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.
Für industrielle Forschung beträgt die Beihilfeintensität grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Ausgaben, für experimentelle Entwicklung beträgt die Beihilfeintensität grundsätzlich 25 % der beihilfefähigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch mindestens 200.000 Euro und höchstens 5 Mio. Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
1. Verfahrensstufe
Der Stichtag für die Einreichung der Projektbeschreibungen ist der 31.05.2022.
Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem pt-outline zu nutzen.
Die für diese Ausschreibung notwendigen Dokumente finden Sie in Kürze im Downloadbereich auf dieser Seite und erkennen Sie an der Bezeichnung „KWH2- FE“. Bitte achten Sie beim Download auf diese Kennzeichnung.
2. Verfahrensstufe
In der zweiten Verfahrensstufe sind nach Aufforderung die ab Mitte August durch den Projektträger Karlsruhe bereitgestellten Antragsformulare für die Vollanträge innerhalb von 4‑6 Wochen einzureichen.
Förderbaustein 2: Investitionsvorhaben nach Art. 36 oder 41 AGVO
Was wird gefördert?
Marktbezogene Investitionsmaßnahmen nach Art. 36 oder 41 AGVO
Wer wird gefördert?
Marktrelevante und beihilfeberechtigte Unternehmen sowie kommunale Betriebe wie z. B. Verkehrsunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können auf dem Wege der direkten Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.
Beihilfefähig nach Art. 36 AGVO sind die Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um über das in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern. Investitionszuschüsse nach Art. 36 AGVO werden in Höhe von 40 % der beihilfefähigen Kosten gewährt.
Beihilfefähig nach Art. 41 AGVO sind die Investitionsmehrkosten, die für die Förderung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen erforderlich sind. Investitionszuschüsse nach Art. 41 AGVO werden in Höhe von 45 % (30%) der beihilfefähigen Kosten gewährt.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch mindestens 200.000 Euro und höchstens 5 Mio. Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
1. Verfahrensstufe
Der Stichtag für die Einreichung der Investitionsbeschreibung ist der 15.06.2022.
Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem pt-outline zu nutzen.
Die für diese Ausschreibung notwendigen Dokumente finden Sie in Kürze im Downloadbereich auf dieser Seite und erkennen Sie an der Bezeichnung „KWH2- Invest“. Bitte achten Sie beim Download auf diese Kennzeichnung.
2. Verfahrensstufe
In der zweiten Verfahrensstufe sind nach Aufforderung die ab Mitte August durch den Projektträger Karlsruhe bereitgestellten Antragsformulare für die Vollanträge innerhalb von 4‑6 Wochen einzureichen.
Zeitlicher Ablauf
Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf.
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich im ersten Schritt mit dem Projektträger Karlsruhe in Verbindung zu setzen; Frau Dr. Hrabowski berät Sie gerne.