Fördergrundsätze Regionale Photovoltaiknetzwerke

– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –

Mit den Fördergrundsätzen wird das übergeordnete Ziel verfolgt, den Zubau der Photovoltaik in Baden-Württemberg zu beleben und die solare Stromerzeugung zu erhöhen, insbesondere in Ballungsgebieten. Ziel ist es, die relevanten Akteure durch Informations- und Beratungsangebote sowie Vernetzungsaktivitäten bei der Überwindung organisatorischer, informatorischer und institutioneller Barrieren für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zu unterstützen. Dazu sollen Beratungs- und Netzwerkinitiativen gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird maximal je eine Beratungs- und Netzwerkinitiative in den zwölf Regionen in Baden-Württemberg über die Laufzeit von drei Jahren, die in der jeweiligen Region einen wichtigen Impuls für die Errichtung von Photovoltaikanlagen gibt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Sie wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und erfolgt grundsätzlich auf Ausgabenbasis, d. h. es müssen tatsächlich getätigte Ausgaben nachgewiesen werden.

Die Höchstgrenze der Förderung pro Zwölfmonatszeitraum liegt

  • in Regionen mit maximal 1 Millionen Einwohner bei 90.000 Euro,
  • in Regionen mit mehr als 1 Millionen Einwohner und maximal 2 Millionen Einwohnern bei 120.000 Euro,
  • in Regionen über 2 Millionen Einwohner bei 180.000 Euro.

Zuwendungen werden höchstens bis zu einem Anteil von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. In Ausnahmefällen sind für Hochschulen mit nachweisbaren Vorerfahrungen im Bereich PV-Beratung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige rechtsfähige Personengesellschaften, die selbst Erfahrungen im Bereich der Beratung und der Photovoltaik mitbringen, sofern diese, mit ihnen verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen jeweils nicht im Energieversorgungsbereich tätig sind, Photovoltaikanlagen für Dritte errichten, betreiben oder vermieten, oder Produkte für Photovoltaikanlagen herstellen oder vertreiben. Privatpersonen werden nicht gefördert.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen bis spätestens zum 18. Oktober 2021 in schriftlicher Form und zusätzlich per E-Mail als ungeschütztes PDF- oder Office-Dokument zu richten an:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe - Baden-Württemberg
Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
E-Mail: bwp@ptka.kit.edu

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten „Fördergrundsätze Regionale PV-Netzwerke“ und „Hinweise zum Ausfüllen des Antrags“ in der Box Downloads.

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Zentrales Sekretariat Karlsruhe

Daniela Sulzer | Stefanie Theisen 

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu