Flächen doppelt nutzen – PV an Mobilitätsinfrastrukturen

– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –

Zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens und der damit verbundenen Verpflichtung der Landesregierung im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) zu einer Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040, ist ein erheblicher Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere auch der Photovoltaik, erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik stehen oft andere Belange, zum Beispiel die landwirtschaftliche Produktion oder naturschutzfachliche Gegebenheiten, dem Vorhaben gegenüber.

Vor diesem Hintergrund soll eine Potenzialausschöpfung konfliktarmer und bereits genutzter Flächen für eine Photovoltaiknutzung gezielt gefördert werden. Mit dem vorliegenden Förderprogramm soll daher eine effiziente Nutzung bereits versiegelter Flächen zugunsten des Klimaschutzes und der Energiewende angereizt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sollen:

A: Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden (Förderbaustein A)

B: Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden öffentlichen Wegen und von Stellplätzen für Fahrräder (Förderbaustein B)

C: Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastruktur (Förderbaustein C)

Zuwendungsgegenstände sind sowohl Investitionen in die notwendige Befestigung, Aufständerung, Stützpfeiler, Fundamente u.ä., als auch die Photovoltaik-Anlage selbst sowie deren technischer Ausstattung (Wechselrichter, Netzanschluss u.ä.).

Eine Förderung von Personalausgaben ist ausgeschlossen. Eine Kumulierung mit weiteren Förderungen (z.B. aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ist ebenfalls ausgeschlossen.

Die Zuwendung beträgt bis max. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderobergrenze beträgt 300.000 €.

Die mindestens zu installierende Leistung beträgt 100 kWP.

Je Antragsteller können max. zwei Anträge pro Baustein und nicht mehr als drei Anträge insgesamt eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (insbesondere Kommunen) und
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung auf Antrag in Form eines Zuschusses gewährt. Sie wird im Wege der Anteilfinanzierung als Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt und erfolgt grundsätzlich auf Ausgabenbasis, d. h. es müssen tatsächlich getätigte Ausgaben nachgewiesen werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „pt-outline“ zu nutzen. Die begutachtungsfähigen Unterlagen sind als elektronisches Dokument (ungeschützte PDF-Dateien) von den Antragstellern bis spätestens 10.10.2024 über pt-outline einzureichen.

Neben der elektronischen Einreichung sind die Antragsunterlagen anschließend im Original mit rechtsverbindlichen Unterschriften an den Projektträger Karlsruhe zu senden:

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Baden-Württemberg Programme (PTKA – BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Die genauen Details entnehmen Sie bitte den Fördergrundsätzen.

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Zentrales Sekretariat Karlsruhe

Daniela Sulzer | Stefanie Theisen 

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu