Energieeffiziente Wärmenetze
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Der Wärmemarkt hat mit rund 50 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch und bietet damit großes Potenzial, CO2-Emissionen zu reduzieren. Um die Energiewende im Wärmesektor voranzubringen und die Wärmeversorgung spätestens bis zum Jahr 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten, muss der Wärmebedarf vor allem von Gebäuden konsequent reduziert und der verbleibende Restwärmebedarf vornehmlich auf Basis erneuerbarer Energien gedeckt werden.
Letzter Stichtag war 15.02.2023.
Neues Förderprogramm für Wärmenetze geplant.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Ausbau energieeffizienter Wärmenetze und setzt damit wichtige Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg sowie des Landeskonzepts Kraft-Wärme-Kopplung um. Denn Wärmenetze ermöglichen es, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme möglichst effizient zu nutzen.
Mit dem breit angelegten Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze sollen nicht nur der Bau und die Erweiterung von Wärmenetzen, sondern auch die Erstellung von Wärmeplänen als Grundlage für Wärmenetze gefördert werden. Zudem sollen gezielt auch Beratungs- und Informationsmaßnahmen im Vorfeld zu einer Investition unterstützt werden, um Akteure vor Ort zur Umsetzung von Wärmenetzen zu motivieren.
Das Förderprogramm energieeffiziente Wärmenetze umfasst drei verschiedene Förderbausteine, wobei nur der Förderbaustein 2 und 3 über PTKA bearbeitet wird.
Förderbaustein 1 - Projektträger Jülich
Förderung von Klimaschutzteilkonzepten mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien
(nach Ziffer III. 3 h) und g) der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit).
Was wird gefördert?
Das Land fördert das Erstellen von Wärmeplänen, indem es die vom Bund mit 50 Prozent geförderten kommunalen Klimaschutzteilkonzepte mit einem weiteren Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Kosten (Ziffer 3 VwV energieeffiziente Wärmenetze) unterstützt. Der Schwerpunkt der kommunalen Klimaschutzteilkonzepte liegt dabei auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind bzw. Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die vollständig in kommunaler Trägerschaft stehen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusammen mit der Bundesförderung kann insgesamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gegeben werden.
Information zur Bewerbung
Anträge auf den zusätzlichen Landeszuschuss sind, wie im Fall der Bundesförderung, direkt an den zuständigen Projektträger Jülich zu richten:
Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima (KLI)
Zimmerstraße 26 – 27
10969 Berlin
Tel.: 030 20199-577
Fax: 030 20199-3100
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
Förderbaustein 2 - Antragsphase beendet
Förderung von Initiativen zum Ausbau energieeffizienter Wärmenetze
Was wird gefördert?
Pro Region innerhalb der 12 Regionalverbände von Baden-Württemberg wird jeweils eine Beratungs- und Netzwerkinitiative gefördert, die das Thema energieeffiziente Wärmenetze in der jeweiligen Region proaktiv aufgreift, Kommunen und die Öffentlichkeit über das Thema informiert sowie konkrete fachlich-konzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von lokalen Wärmenetzen in Kommunen macht (Ziffer 4 VwV energieeffiziente Wärmenetze).
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, kommunale Eigenbetriebe und kommunale Mehrheitsgesellschaften, sofern mit ihnen verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen nicht im Energieversorgungsbereich tätig sind, Wärmenetze errichten oder betreiben, Produkte herstellen oder vertreiben oder Anlagen errichten oder vermieten, die bei Wärmenetzinvestitionen verwendet werden können.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 90 000 Euro über eine Projektlaufzeit von drei Jahren.
Förderbaustein 3 - ANTRAGSPHASE BEENDET
Investitionsförderung zur Errichtung oder Erweiterung von energieeffizienten Wärmenetzen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente Wärmenetze unter Nutzung von erneuerbaren Energien, industrieller Abwärme und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Bei Erfüllung spezieller Anforderungen können neben der Basisförderung zusätzliche Boni gewährt werden (Ziffer 5 VwV energieeffiziente Wärmenetze).
Wer wird gefördert?
Der Förderbaustein richtet sich sowohl an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche Personen, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts als auch an Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines mit den Bundesprogrammen kumulierbaren Zuschusses von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal bis zu 200.000,-- Euro. Über zusätzliche Boni kann der Höchstbetrag von 200.000,-- Euro auf maximal bis zu 400.000,-- Euro der förderfähigen Kosten pro Investitionsvorhaben erhöht werden.
Informationen zur Bewerbung
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars bis zum letzten Stichtag am 15.02.2023 an den Projektträger Karlsruhe zu richten. Die Ansprechpartnerin hierfür finden Sie rechts in der Info-Box.