Antragstellung BWPlus
Hinweise für Antragsteller
Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen
- Zuwendungsfähigkeit: Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Projekte wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen sowie Verbundprojekte mit mindestens zwei Partnern (wissenschaftliche Forschungseinrichtungen, gewerbliche Wirtschaft, Kommune etc.).
- Skizzeneinreichung/Antrag: Pro Konsortium ist eine Skizze bzw. pro Partner eines Verbundprojekts ein Antrag einzureichen.
- Titel: Auf den Verbundcharakter ist im Titel des Forschungsprojekts (ggf. durch Kurztitel) hinzuweisen.
- Projektkoordinator: Es ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen.
- Projektvorschlag: Die Aufteilung der Arbeiten sowie die Kostenstruktur des Verbundprojekts müssen aus dem Projektvorschlag klar hervorgehen.
- Kooperationsvereinbarung: Die Zusammenarbeit und Ergebnisverwertung ist bei Antragstellung in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
- Laufzeit: Die Laufzeit der Projekte soll im Regelfall 3 Jahre nicht überschreiten.
- Öffentlichkeitsarbeit: Es wird die Bereitschaft erwartet, Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen.
Angaben zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen: Bemessungsgrundlage sind hier zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben, die mit maximal 100% gefördert werden können.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Diese können in Verbundprojekten im Regelfall entsprechend der Angaben der betreffenden Ausschreibung mit maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
- Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung: Dieser besteht nicht. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Förderverfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme im Bereich der Umweltforschung hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg den Projektträger Karlsruhe beauftragt.
Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe
Baden-Württemberg Programme
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
1. Maßstäbe eines qualifizierten Fördervorschlags
- Projektvorschlag: Die Gliederung eines Projektvorschlags
- Titel: Neben dem Langtitel des Projektvorschlags sollte zusätzlich ein Kurztitel angegeben werden.
- Maßstäbe: Gemäß den Empfehlungen der DFG-Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom Januar 1998 werden als Maßstäbe für eine qualifizierte Antragstellung u.a. folgende Grundsätze festgelegt:
- Vorarbeiten sind konkret und vollständig darzustellen
- Eigene und fremde Literatur ist genau zu zitieren. Noch nicht erschienene Publikationen sind klar zu kennzeichnen, und zwar als: "In Druck in …", "angenommen bei…" oder "eingereicht bei…".
- Projekte sind nach bestem Gewissen inhaltlich so zu beschreiben, wie der Antragsteller beabsichtigt, sie durchzuführen.
- Fachkenntnisse: Zudem wird empfohlen, die wissenschaftliche Ausgewiesenheit bzw. Fachkenntnisse ausreichend darzulegen.
- Finanzplan: Der Projektvorschlag muss einen Finanzplan mit Begründung der einzelnen Positionen enthalten (Personal-, Sach-, Reisemittel).
- Infrastruktur: Eine qualifizierte Ausstattung der Infrastruktur der Antragsteller wird vorausgesetzt. Ausgaben für Investitionen sind hinreichend zu begründen, im Regelfall erfolgt eine anteilige Förderung entsprechend der Abschreibung in der Projektlaufzeit.
2. Auswahl- und Entscheidungsverfahren
- Gutachterprozess: Die Projektvorschläge werden in einem Gutachterprozess bewertet und ausgewählt. Die Förderentscheidung trifft das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
- Bewertung: Bei der Bewertung und Auswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle:
- Bezug zum thematischen Schwerpunkt der Ausschreibung
- Relevanz für Baden-Württemberg
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Projektvorschlags
- Innovationsgehalt des Lösungsansatzes
- Qualifikation der Institution und des Antragstellers
- Breitenwirksamkeit des Projektvorschlags
- Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
3. Formale Hinweise zur Einreichung von Projektvorschlägen
- Papierform: Der Projektvorschlag ist in Papierform in zweifacher Ausführung an den Projektträger zu senden. Hierbei sind die dafür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden. Der Umfang soll 20 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten.
- Einreichungsfrist: Der Projektvorschlag muss innerhalb der Einreichungsfrist beim Projektträger eingegangen sein. Später eingehende Projektvorschläge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
- Unterschrift: Der Projektvorschlag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift der einreichenden Institution versehen sein.
- Deutsche Sprache: Der im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichte Projektvorschlag ist - mit Ausnahme der englischen Kurzfassung - in deutscher Sprache zu verfassen. Dies gilt auch für die Kommunikation und die Darstellung der Ergebnisse im Bewilligungsfall.
- Anhang: der Anhang muss folgendes enthalten:
- Inhaltliche Hinweise zu Projektvorschlägen
- Titel des Projekts, Laufzeit, Umfang der Förderung und Förderinstitution.
- Gliederung: siehe Antragsformulare
Anhang: Inhaltliche Hinweise zu Projektvorschlägen
- Titel des Projekts, Laufzeit, Umfang der Förderung und Förderinstitution.
- Gliederung: siehe Antragsformulare
- Bei Antragstellern außerhalb des unmittelbaren Hochschulbereichs oder der allgemein bekannten außeruniversitären Forschungsinstitutionen sind weitere Angaben erforderlich:
- Rechtsform
- Satzung, Besetzung der Organe und Gremien
- Angaben zur Gemeinnützigkeit
- die letzten zwei vorliegenden Jahresberichte
- Benennung der Person, die gegenüber der Forschungseinrichtung und dem Geldgeber die Verantwortung für die Durchführung des Vorhabens übernimmt.
Gliederung eines Projektvorschlags
Zusammenfassung der Projektbeschreibung in deutscher und englischer Sprache (max. 150 Wörter). Mit dem Übersenden des Projektvorschlags willigt die einreichende Person ein, dass diese Projektbeschreibung im Bewilligungsfall im Internet veröffentlicht wird.
- Vorhabensbeschreibung
- Problembeschreibung
- Beschreibung der Innovation des Projekts
- Zielsetzung
- Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik
- Einordnung des Themas mit Bezug zur Ausschreibung
- Struktureller Aufbau
- Umsetzungskette (Forschung, Transfereinrichtung)
- Bisherige Arbeiten des bzw. der Partner mit Bezug zu Vorhabenszielen (bei Verbundprojekten: Koordinator mit Kontaktdaten, Umsetzungskette, Funktion der Partner im Verbund)
- Arbeits- und Zeitplan
- Beschreibung der Arbeitspakete
- Gantt-Chart (Arbeitspakete aufgeschlüsselt nach Zeitdauer, Bearbeiter und Start- sowie Enddatum)
- Meilensteine mit Abbruchkriterien
- ggf. Zusammenarbeit mit Dritten, Vernetzung der Partner mit Darstellung der Arbeitsteilung bei Verbundprojekten
- Angaben, ob der gleiche oder ein thematisch verwandter Projektvorschlag bei anderen Förderinstitutionen vorgelegt wurde oder werden soll.
- Ausgabenübersicht
- Personalmittel (Einstufung sowie tatsächlich erforderlicher Betrag)
- Sachmittel (z.B. Reisekosten oder Verbrauchsmaterial)
- Abschreibung auf Investitionen im Ausnahmefall
- tabellarische Finanzierungsübersicht
- ggf. Eigenbeteiligungen bzw. Beiträge anderer Geldgeber
Bei der Berechnung der Beträge für die beantragten Stellen sind die Personalkostenrichtsätze der DFG anzuwenden. Die Anzahl und die Wertigkeit (Vergütungsgruppe) der Stellen sind anzugeben.
- Transfer
- Bewertung der Erfolgsaussichten in wissenschaftlich-technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
- Vorteile gegenüber alternativen Lösungsansätzen
- Forschungstransfer nach Projektende
- Wie sollen die Projektergebnisse nach Ablauf des Vorhabens genutzt werden?
- Welchen Nutzen können Dritte von dem vorgeschlagenen Projekt haben?
- Konzept zum Ergebnistransfer in projektfremde Anwendungen und Branchen