Zukunftsprogramm Wasserstoff Baden-Württemberg - ZPH2

– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –

Einreichungsstichtag Förderbaustein 1 - 4: 30.05.2021
1. Einreichungsstichtag Förderbaustein 5: 15.05.2021 
2. Einreichungsstichtag Förderbaustein 5: 15.09.2021

Die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien werden beim weiteren Umbau der Energiesysteme und einer weitreichenden Umstellung auf innovative und emissionsarme Technologien eine Schlüsselrolle einnehmen. Ziel des Zukunftsprogramms Wasserstoff BW (ZPH2) ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, eine zukunftsfähige Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg aufzubauen. Dafür stellt das Land 26,4 Millionen Euro bereit.

Zukunftsprogramms Wasserstoff BW (ZPH2)

Ziel des Programms

Das Zukunftsprogramm Wasserstoff BW soll baden-württembergische Unternehmen darin unterstützen, rasch innovative Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu entwickeln, zu produzieren, anzuwenden und neue Marktanteile zu gewinnen. Sie sollen ihre führende technologische Position im internationalen Wettbewerb behaupten können.

Das Programm greift Themen der Wasserstoff-Roadmap BW auf, die das Kabinett am 15. Dezember 2020 beschlossen hat. Im Fokus des Programms stehen baden-württembergische Unternehmen (beispielsweise Hersteller, Ausrüster, Zulieferer und Anwender) und deren mit der Forschung entwickelte Projekte (beispielsweise Technologien, Anlagen, Konzepte, Prozesse), die zur Anwendung gebracht werden sollen.

Für produzierende Firmen, welche noch nicht direkt in Forschungs- und Entwicklungsprojekte einsteigen können, ist es zunächst möglich, ihre Ideen auf Umsetzbarkeit prüfen zu lassen.

Was wird gefördert?

Es werden fünf Bausteine aus der Wasserstoff-Roadmap BW gefördert:

Förderbaustein 1: Industrielle Forschung, Weiterentwicklung und Fertigung

Einreichungsstichtag: 30.05.2021
Es ist von großer Bedeutung, dass die Unternehmen in Baden-Württemberg wettbewerbsfähige Produkte und Fertigungstechnologien anbieten können, um die Wasserstofftechnologien im Markt zu etablieren. Dafür ist es notwendig, den Schritt von ersten Produktmustern bis zur Entwicklung von Prototypen und dessen erste Erprobung im Förderbaustein 1 zu unterstützen.

In den folgenden Bereichen wird eine solche Entwicklung als besonders dringlich angesehen:

a. Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Produkten, sowie Produktions- und Ausrüstungslösungen für Wasserstofftechnologien und deren Peripherie in breiter Anwendung wie beispielsweise Brennstoffzellen- und Tanksysteme

b. Entwicklung und Weiterentwicklung von Komponenten und Produkten, sowie Produktions- und Ausrüstungslösungen für das Wasserstoffhandling und deren Peripherie in breiter Anwendung wie beispielsweise Transport und Distribution oder Produktion industrieller Güter

c. Um- und Aufbau von Fahrzeugen, Arbeitsmaschinen und Spezialfahrzeugen verschiedener Fahrzeugkategorien und -größen sowie im Bereich von schienengebundenen Fahrzeugen und der Schifffahrt mit Brennstoffzellenantrieb

d. Industrialisierung der Elektrolyse, sowohl für Produktionsprozesse als auch für Komponenten und den Anlagenbau

Förderbaustein 2: Speicherung und Transport von Wasserstoff

Einreichungsstichtag: 30.05.2021
Die erneuerbaren Energien Wind, Sonne, Wasser und Biomasse aus Baden-Württemberg werden auch perspektivisch den Energiebedarf des Landes nicht decken können. Baden-Württemberg wird auch zukünftig auf den Import von Primärenergie (hier: Wasserstoff) angewiesen sein.

Um die benötigten Wasserstoffmengen transportieren und bevorraten zu können, sollen im Förderbaustein 2 Projekte zum Transport und zur Speicherung von Wasserstoff in verschiedenen Anwendungssituationen und Größenordnungen gefördert werden.

Förderbaustein 3: Entwicklung und Anwendung netzunabhängiger mobiler Stromversorgungsanlagen

Einreichungsstichtag: 30.05.2021
Bisher werden vor allem Dieselaggregate zur dezentralen, netzfernen Stromversorgung zum Beispiel auf Baustellen oder Veranstaltungen in der sogenannten mittleren Leistungsklasse eingesetzt. Diese könnten vielfach durch emissionsfreie Brennstoffzellen-Systeme ersetzt werden.

Daher sollen im Förderbaustein 3 sowohl die Entwicklung solcher Anlagen in verschiedenen mittleren Leistungsklassen als auch in Kombination mit deren Anwendung gefördert werden. Wünschenswert ist hier die Darstellung der Projektidee mit einer anwendungsorientieren Geschäftsfeldstrategie.

Förderbaustein 4: Weitere Projektideen

Einreichungsstichtag: 30.05.2021
Weitere industrienahe Projektideen rund um das Themengebiet Wasserstoff können, unabhängig von den oben genannten Förderbausteinen, gerne themenoffen eingereicht werden. Voraussetzung ist die Bearbeitung eines konkreten, klar umrissenen Themas in Anlehnung an das europäische Reifegradmodell (Technology Readiness Level) von Skala 5 bis 8.

Neben technischen Aspekten können an dieser Stelle auch Themen und Vorhaben rund um Qualifizierung von Arbeitskräften – als themenunabhängiges Querschnittsthema – eingebracht werden. Denn die Industrie benötigt Fachkräfte und das Handwerk muss im Umgang mit Wasserstoff und Brennstoffzellen-Technologien geschult werden.

Bei den Förderbausteinen 1 bis 4 ist die Laufzeit der Projekte für Kleinkooperationen und Einzelvorhaben bis 31.03.2024 und für Verbundvorhaben bis maximal 30.06.2024 beschränkt. Zuwendungen können auf dem Wege der direkten Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch mindestens 100.000 Euro und höchstens 2,5 Millionen Euro für Einzelvorhaben, mindestens 200.000 Euro und höchstens 3 Millionen Euro für Kleinkooperationen und maximal 5 Millionen Euro pro Verbundvorhaben.

Förderbaustein 5: Umsetzbarkeitsprüfungen

1. Einreichungsstichtag: 15.05.2021
2. Einreichungsstichtag: 15.09.2021
Wenn Unternehmen das Potenzial ihrer Ideen noch nicht ausreichend abschätzen können, erhalten sie hier die Möglichkeit, eine Umsetzbarkeitsprüfung auszuarbeiten.

Die Prüfungen werden mit maximal 50.000 Euro und in einem Zeitraum von 6 Monaten gefördert. Es werden nur Einzelvorhaben gefördert.

Die Förderung in Baustein 5 richtet sich ausschließlich an Firmen wie Anlagenbauer, Hersteller, Ausrüster, Zulieferer und Anwender. Ist eine externe Unterstützung notwendig, können fachkompetente Firmen oder Forschungsinstitute in einem Unterauftrag in Höhe von bis zu 20.000 Euro eingebunden werden. Der Entwurf eines Angebotes ist den Antragsunterlagen beizulegen.

Wer wird gefördert?

Im Sinne des Konjunkturpaketes sollen im Wesentlichen produzierende Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg gefördert werden. Zusätzlich, zur Unterstützung der Unternehmen, sind in den Projektverbünden ebenfalls zuwendungsberechtigt: Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Engineering-Dienstleister und Softwarefirmen.

Unabhängig davon können in den Projekten notwendige Unteraufträge verankert werden beziehungsweise können Verbände und Vereine sowie Kommunen in den Projekten als assoziierte Partner ohne Förderung mitwirken.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragsformulare finden Sie in den Downloadboxen auf dieser Seite.
Den Vollantrag bitte folgendermaßen einreichen:

  • Als elektronisches Dokument (ungeschützte PDF-Datei, alle Dokumente dürfen in Summe zehn Megabyte nicht überschreiten) an bwp@ptka.kit.edu - Betreff „Umsetzung der Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg“
  • Zusätzlich im Original in Papierform:
    Projektträger Karlsruhe, Abteilung Baden-Württemberg Programme
    Hermann-von-Helmholtz-Platz 1,
    76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Weitere Details finden Sie im Förderaufruf.

 

Folgende Stichtage sind zu beachten:

Einreichung für die Förderbausteine 1 bis 4 ist der 30.05.2021
Einreichung für den Förderbaustein 5 ist der 15.05.2021 (1. Stichtag)
Einreichung für den Förderbaustein 5 ist der 15.09.2021 (2. Stichtag)

Projektträger

Projektträger Karlsruhe (PTKA)

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
info@ptka.kit.edu

Zentrales Sekretariat Karlsruhe

Daniela Sulzer | Stefanie Theisen 

Tel.: +49 (0)721 608-25281
Fax: +49 (0)721 608-992003
zentralessekretariat@ptka.kit.edu

Sekretariat Standort Dresden

Heike Blumentritt

Tel.: +49 (0)721 608-31435
Fax: +49 (0)721 608-992003
heike.blumentritt@kit.edu