Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lkw
– Fördermaßnahme ausgelaufen, keine Antragstellung mehr möglich –
Im Verkehrssektor verursachen Nutzfahrzeuge circa ein Drittel der Gesamtemissionen – davon etwa zwei Drittel im Fernverkehr. Gerade der Antriebssystemwechsel bei schweren Nutzfahrzeugen hat daher besondere Relevanz für die Senkung der Treibhausgasemissionen.
Für die Dekarbonisierung des schweren Güterverkehrs sind verschiedene Antriebssysteme denkbar, darunter der batterieelektrische und der brennstoffzellenelektrische Antrieb, der oberleitungsgebundene Elektroantrieb, der Wasserstoffverbrennungsmotor oder der Gasmotor mit Biomethan.
Der Abschnitt 2.2 FÖRDERBAUSTEIN 2: LADEINFRASTRUKTUR lautet in der Fassung vom 26.07.2023 wie folgt:
„Die Errichtung von DC-Ladepunkten (MCS - Megawatt Charging System) für Langstrecken-Lastkraftwagen mit jeweils mindestens 1 MW Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Zwischendurchladen während oder außerhalb von Pausenzeiten) und/oder DC-Ladepunkte (CCS - Combined Charging System) mit mindestens 300 kW Peak-Ladeleistung (Anwendungsfall: Overnight-Charging während Ruhezeiten) zum Laden von elektrisch betriebenen schweren Nutzfahrzeugen (Mindestens zwei Ladepunkte pro Standort).“
Dieser Förderaufruf fokussiert sich auf die beiden erstgenannten Optionen und hat das Ziel, in einem ersten Schritt Demonstratoren für Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur für Langstrecken-Lkw an öffentlichen Straßen in Baden-Württemberg zu errichten.
Bereits in der Fahrzeugtestphase sollen sowohl batterieelektrische als auch wasserstoffbetriebene schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 versorgt und deren Einsatz und Erprobung wissenschaftlich begleitet werden. Es soll die Zukunftsfähigkeit der Infrastruktur in Bezug auf zu erwartende Standards, wie z.B. dem Megawatt Charging System bzw. die Betankung mit gasförmigem oder flüssigem Wasserstoff untersucht und sichergestellt werden.
Mit dem vorliegenden Förderaufruf unterstützen das Ministerium für Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Aufbau einer Infrastruktur in Baden-Württemberg. Es soll insbesondere die Kombination aus Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur gefördert werden.
Förderbaustein 1 - 3:
Kombinierte Anlage oder einzelne Anlagen aus Ladeinfrastruktur und Wasserstoffbetankungsinfrastruktur
Was wird gefördert?
Die Errichtung von neuer öffentlicher Ladeinfrastruktur und öffentlicher Wasserstoffbetankungsinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 nach Art. 36a AGVO.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für den Bau und die Installation der Anlage nach Art. 36a AGVO sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Darunter fallen auch kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, kommunale Körperschaften, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können auf dem Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch höchstens 8 Mio. Euro pro Unternehmen.
Förderbaustein 4:
Begleitforschung nach Art. 25 AGVO
Was wird gefördert?
Wissenschaftliche Begleitforschung nach Art. 25 AGVO
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt für die Begleitforschung nach Art. 25 AGVO sind Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Wie wird gefördert?
Zuwendungen können auf dem Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, beträgt jedoch höchstens 1,5 Mio. Euro.
Förderbaustein |
1 |
2 |
3 |
4 |
Inhalt |
Kombinierte Anlage (H2-Tankinfrastruktur und Ladeinfrastruktur) |
Ladeinfrastruktur |
H2-Tank- |
Wissenschaftliche Begleitforschung |
Artikel |
36a AGVO |
25 AGVO |
||
Förderquote |
80 % |
60 % |
80 % |
|
Max. Höhe |
8 Mio. € pro Unternehmen |
1,5 Mio. € |
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Förderfähige Ausgaben |
Ausgaben für Bau, Installation und Modernisierung: einschlägige technische Ausrüstung und zugehörige Installationskosten |
Projektbez. Personal- und Sachausgaben |
*Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird.
**Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich, ggf. plus KMU-Bonus
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
1. Verfahrensstufe
Der Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen war der 26.06.2023.
Der Stichtag für die Einreichung der Projektskizzen im Förderbaustein 2 ist der 04.09.2023.
Zur Antragstellung ist das elektronische Antragssystem pt-outline zu nutzen.
Die für diese Ausschreibung notwendigen Dokumente finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite und erkennen Sie an der Bezeichnung „LWT“, wobei für Förderbaustein 1-3 die Vorlagen „Infrastruktur“ und für Förderbaustein 4 die Vorlagen „Begleitforschung“ gelten. Bitte achten Sie beim Download auf diese Kennzeichnung.
2. Verfahrensstufe
In der zweiten Verfahrensstufe sind nach Aufforderung die voraussichtlich im August durch den Projektträger Karlsruhe bereitgestellten Antragsformulare für die Vollanträge innerhalb von 4‑6 Wochen einzureichen.
Zeitlicher Ablauf
Die genauen Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf (PDF der Ausschreibung).
Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich im ersten Schritt mit dem Projektträger Karlsruhe in Verbindung zu setzen; Frau Dr. Hrabowski berät Sie gerne.