Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Die Energieversorgung in Deutschland steht vor einer großen Transformation. Dem Wärmesektor kommt hierbei große Bedeutung zu. Die Weichen für eine Umstellung müssen frühzeitig und in den Kommunen gestellt werden, da Wärme lokal für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme benötigt wird, sie langfristiger Planungen und langlebiger Investitionen bedarf, aber nur über kurze Strecken ohne große Verluste transportiert werden kann.
Ein Wärmeplan unterstützt Gemeinden strategisch, die Herausforderungen der Wärmewende anzugehen. Das Förderprogramm „freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ soll auch die nicht zur Erstellung verpflichteten Kommunen motivieren und finanziell unterstützen, einen solchen Wärmeplan zu erstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, der die Anforderungen an einen Wärmeplan gemäß § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) erfüllt. Die Planung muss hierbei das gesamte Gemeindegebiet einbeziehen.
Siehe auch Ziffer 4.1 VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung.
Die Projektlaufzeit ist im Falle einer Einzelförderung auf 12 Monate begrenzt; bei einer Konvioförderung verlängert sich die Projektlaufzeit und beträgt maximal 24 Monate.
Siehe auch Ziffer 4.5 VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg, die nicht bereits nach dem KlimaG BW zur Erstellung eines Wärmeplans verpflichtet sind.
Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können eine Einzelförderung beantragen.
Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern können eine Förderung nur im Zusammenschluss mit anderen Gemeinden im Rahmen eines sogenannten Konvois beantragen.
Konvois bestehen aus mindestens drei Gemeinden und können alle Gemeinden eines Landkreises enthalten. Auch zur Wärmeplanung verpflichtete Gemeinden können einem Konvoi angehören, ohne jedoch Fördermittel zu erhalten.
Siehe auch Ziffer 4.2 VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach Eingangsreihenfolge in Form eines zweckgebundenen und nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die durch die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans durch fachkundige Dritte entstehen, z. B. für die Konzeption und Erstellung des Wärmeplans durch ein Ingenieurbüro oder die Ergebnispräsentation.
Die Förderung beträgt maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; zugleich ergibt sich ein Förderhöchstbetrag in Abhängigkeit der Gemeindegröße (gemessen an Einwohnerinnen und Einwohnern) und – im Falle einer Konvoiförderung – aus der Konvoizusammensetzung.
Konvois, die sowohl aus mindestens 80 % aller kreisangehörigen Gemeinden gebildet sind als auch mindestens 80 % aller Einwohnerinnen und Einwohner umfassen, erhalten zusätzlich zum zuvor ermittelten Förderhöchstbetrag einen Bonus.
Siehe auch Ziffer 4.3 VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung.
Informationen zur Antragstellung
Bitte beachten Sie:
-
Vor Antragsstellung und Bewilligung darf nicht mit dem Projekt begonnen und kein Auftrag vergeben werden!
-
Es können nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Die Nachforderung von Unterlagen führt zu einer längeren Bearbeitungszeit. Bitte planen Sie für den Beginn des Umsetzungszeitraums einen zeitlichen Puffer ein.
Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.
WER STELLT DEN ANTRAG?
Einzelförderung: Antrag wird durch die Gemeinde gestellt.
Konvoiförderung: Eine Kommune stellt den Antrag federführend für alle Beteiligten; sind in einem Konvoi alle Gemeinden eines Landkreises zusammengefasst, ist der Förderantrag durch den Landkreis zu stellen
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT?
Die Übersicht der für die Antragstellung benötigten Unterlagen finden Sie auf der Checkliste im Downloadbereich.
Anträge sind mit den zur Beurteilung erforderlichen Angaben und Unterlagen bitte folgendermaßen einzureichen:
Als elektronisches Dokument an bwp@ptka.kit.edu (ungeschützte Dateien, alle Dokumente dürfen in Summe 10 MB nicht überschreiten)
"Betreff": Freiwillige kommunale Wärmeplanung
Zusätzlich im Original in Papierform an
Karlsruher Institut für Technologie
Projektträger Karlsruhe
Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Weitere Informationen und Beratung zur kommunalen Wärmeplanung
Der Ministerrat hat dem Förderprogramm zur kommunalen Wärmeplanung in den Landkreisen und Gemeinden am 15.09.2021 zugestimmt.
Das Umweltministerium informiert über das Förderprogramm im Internet.
Den gesetzlichen Rahmen zur Förderung bildet das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg.
Die Förderrichtlinie – Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden (VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung) vom 15. September 2021 -Az.: 6-4503.-4/16 – ist im Downloadbereich abrufbar. Die o.g. Ziffern beziehen sich auf diese Verwaltungsvorschrift.
Ebenfalls im Downloadbereich finden Sie die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K).
Den Handlungsleitfaden: Kommunale Wärmeplanung können Sie entweder als Printausgabe beim Umweltministerium bestellen oder hier als PDF runterladen. Er liefert wertvolle Hinweise zur strategischen Herangehensweise, der Integration in den kommunalen Planungsprozess und nicht zuletzt Hintergrundinformationen zur Bedeutung der Wärmeplanung. In der Anlage ist der Leistungsumfang des kommunalen Wärmeplans übersichtlich dargestellt.
Darüber hinaus stellt die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) auf ihren Internetseiten ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung, u. a. finden Sie dort auch ein Leistungsverzeichnis zur Vergabe und Ausschreibung von kommunalen Wärmeplänen.
Die KEA und die regionalen Beratungsstellen unterstützen Sie bei der Verwirklichung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung.